Wohnungsbau

Die ILB sagte im Jahr 2023 Fördermittel in Höhe von 358 Millionen Euro zu und konnte dabei die Anzahl der Zusagen deutlich auf 594 steigern. Die Förderung ermöglicht Investitionen in 1.319 neue oder modernisierte Wohneinheiten.

Auftraggeber der Landesförderprogramme war das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Ergänzend zur Landesförderung bietet die Bank eigene Förderprogramme an.

Im Jahr 2023 verzeichneten wir im Förderfeld Wohnungsbau ein Volumen von insgesamt 358 Millionen Euro. Davon entfielen 176 Millionen Euro auf die Geschäftsbesorgung und 182 Millionen Euro auf ILB-Programme.

Mietwohnungsbau

Wie in den Jahren zuvor blieb auch im Jahr 2023 die Förderung von Mietwohnraum die wichtigste Säule des Geschäfts im Wohnungsbau. Das Volumen erreichte 255 Millionen Euro, davon sagten wir 142 Millionen Euro im Auftrag des Landes zu.

Die Nachfrage nach der Förderung von Mietwohnungen Neubau entwickelte sich sehr erfreulich. Wir konnten die Anzahl der Zusagen verdoppeln und das Volumen auf 49 Millionen Euro steigern. Die Förderung im Programm Wiederherstellung erhöhte sich auf 35 Millionen Euro. Allein über diese beiden Richtlinien werden insgesamt fast 580 dringend benötigte Wohnungen geschaffen.

Neben der Schaffung und Wiederherstellung steht auch die Modernisierung von Wohnraum im Fokus der Landesförderung. Hier greifen die Programme Modernisierung und Instandsetzung, Behindertengerechte Anpassung von Mietwohnungen sowie Barrierefreier Zugang – Aufzugsprogramm. Mit den Fördermitteln soll Mietwohnraum auf einen modernen und nach Möglichkeit barrierefreien Standard gehoben werden. Hier erreichten wir ein Fördervolumen von insgesamt 30 Millionen Euro für rund 150 Wohnungen.

Damit geförderte Sozialwohnungen nicht aus der Miet- und Belegungsbindung herausfallen, fördern wir auch die Verlängerung von Bindefristen. Investoren erhalten zusätzlich zu den Förderdarlehen einen Zuschuss, wenn die neuen Wohnungen statt für 20 Jahre für 25 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden sind. Im Rahmen der Verlängerung der Belegungsbindung haben wir15 Millionen Euro zugesagt und über diesen Weg länger Wohnraum für die sozial Schwächsten gesichert.

113 Millionen Euro der Mietwohnungsbauförderung entfielen auf ILB-Programme, über die wir die Wohnungswirtschaft bei der Gesamtfinanzierung ihrer Bauvorhaben unterstützen. Im Jahr 2023 sagten wir 47 Millionen Euro über Ergänzungsdarlehen Mietwohnungsbau zu. Das Volumen der Brandenburg-Kredite Mietwohnungsneubau konnten wir auf 35 Millionen Euro steigern.

Weitere 17 Millionen Euro stellten wir über Brandenburg-Kredite Energieeffizienter Wohnungsbau zur Verfügung. Die Mittel fließen in Investitionen zum Erreichen von Effizienzhausstandards bei Mietwohnraum und stärken damit die Klimapolitik von Bund und Land.

Die Förderung von Mietwohnraum ist nachhaltig, weil sie energieeffizienten und bezahlbaren Wohnraum für Menschen aller Altersgruppen und Lebensumstände ermöglicht.

Wohneigentum

2023 konnten wir das Fördervolumen auf 35 Millionen Euro und damit auf das Fünffache im Vergleich zum Vorjahr steigern. Den größten Teil davon bewilligten wir im Auftrag des Landes.

Die Förderung von Eigenheimbau sowie Erwerb, Neubau und Modernisierung von Wohneigentum verzeichnete einen signifikanten Anstieg auf insgesamt 19 Millionen Euro. Ursächlich hierfür waren vor allem die deutlich attraktiveren Rahmenbedingungen und die dadurch generierte höhere Nachfrage. Ziel der Förderung ist die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Des Weiteren sollen sozial stabile Strukturen in Innenstädten gebildet oder erhalten sowie generationengerechte Wohnformen geschaffen werden.

Wer Gebäude herrichtet oder baut, um sie als Wohneigentum anschließend an Selbstnutzer zu verkaufen, wird über Anschubfinanzierungen für Investoren unterstützt. Hier sagten wir zinsfreie Baudarlehen in Höhe von 15 Millionen Euro zu und damit 9 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Die Förderung zur Behindertengerechten Anpassung von Wohneigentum erhöhten wir auf 52.000 Euro. Durch die Fördermittel werden Umbauten von vorhandenem Wohneigentum ermöglicht und damit die Situation für schwerbehinderte Bewohner*innen verbessert.

Im Ergebnis konnten wir im Bereich Wohneigentum im Jahr 2023 insgesamt mehr als 170 Förderanträge bewilligen.

Die Förderung von Wohneigentum ist nachhaltig, weil sie einen Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem zeitgemäßem Wohnraum leistet.