Auftraggeber der Landesförderprogramme waren die Staatskanzlei Brandenburg und die Ministerien*
- für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- für Infrastruktur und Landesplanung
- für Bildung, Jugend und Sport
- für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
- für Wissenschaft, Forschung und Kultur
- des Inneren und für Kommunales
- der Finanzen und für Europa.
* Dieser Förderbericht bezieht sich auf das Jahr 2025, dementsprechend wurden die Bezeichnungen der Ministerien aus 2025 verwendet.
Ergänzend zur Landesförderung bietet die ILB eigene Förderprogramme an.
Im Jahr 2025 erreichten wir im Förderfeld Infrastruktur mit Zusagen von insgesamt 905 Millionen Euro eine Punktlandung. Davon entfielen 560 Millionen Euro auf die Geschäftsbesorgung. Bei den ILB-Produkten verzeichneten wir eine hohe Nachfrage insbesondere nach kommunalen Infrastrukturkrediten
Infrastruktur
Auch in 2025 bleibt die Programmgruppe die wichtigste mit Förderungen in Höhe von 792 Millionen Euro. Davon sagten wir 452 Millionen Euro im Auftrag des Landes zu.
Lausitz
Wesentlich für dieses gute Ergebnis bei der Geschäftsbesorgung war auch im Jahr 2025 wieder die Förderung der vom Kohleausstieg betroffenen Gebiete im Lausitzer Revier in Brandenburg. Ziel ist, die Folgen des Ausstieges aus der Kohleverstromung abzumildern und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu begleiten. Im Ergebnis der Transformation soll die Lausitz geprägt sein von zukunftssicheren Arbeitsplätzen und guten Lebensbedingungen.
Mit 331 Millionen Euro Zusagevolumen – zwölf Prozent mehr als im Vorjahr – wurden im Programm Strukturentwicklung Lausitz neun größere Vorhaben angestoßen, die den Strukturwandel im Lausitzer Revier vorantreiben, Standorte ertüchtigen, den Ausbau von Forschung ermöglichen und neue Wertschöpfung schaffen.
Uckermark
Die Stadt Schwedt/Oder und der Landkreis Uckermark stehen unverändert vor großen Veränderungen. Strukturbestimmend für den Industriestandort ist derzeit die PCK-Raffinerie. Sie ist auf die Produktion von Kraftstoffen spezialisiert, daher ist die Region ebenfalls von dem angestrebten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien und dem damit verbundenen Strukturwandel betroffen.
Der wirtschaftliche Wandel rund um die Raffinerie und die nötige Transformation hin zu einer klimaneutralen Zukunft stellen die Region vor besondere Herausforderungen. Um diesen Prozess aktiv zu begleiten und die Region zu stärken, wurde die Richtlinie GRW – Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur – Sonderprogramm 2023 aufgelegt, bei dem wir über 3 Millionen Euro für 4 Projekte zusagen konnten. Über das Sonderprogramm werden unter anderem die Erschließung und Anbindung von Industrie- und Gewerbeflächen, Gewerbezentren, Tourismus- und Bildungseinrichtungen sowie Maßnahmen der Daseinsvorsorge mit wirtschaftlichem Bezug der Stadt Schwedt/Oder und des Landkreises Uckermark unterstützt.

Die Förderung von Transformationsprozessen ist nachhaltig, weil die Lausitz und die Uckermark damit zukunftsfähig und lebenswert bleiben.
Überregionale Förderung
Ebenso wichtig wie die Unterstützung der Lausitz und der Uckermark sind Förderangebote für die anderen Regionen im Land Brandenburg zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit.
Über die Richtlinie Landes-Gibabitförderung-BB stellten wir auch 2025 wieder 57 Millionen Euro bereit. Ziel des Programms ist der Aufbau zukunftsfähiger Gigabitnetze in unterversorgten Gebieten außerhalb des Lausitzer Reviers. Dadurch sollen Regionen erschlossen werden, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Mit den Fördermitteln werden Maßnahmen in Höhe von 156 Millionen Euro realisiert, d. h. jeder Förder-Euro ermöglicht fast das Dreifache an Investitionen in den Breitbandausbau auf Giganetz-Niveau.
Ebenfalls hervorzuheben ist die Richtlinie Investitionsprogramm Ganztag. Wir bewilligten 19 Millionen Euro – das fünf-Fache des Vorjahres – und ermöglichten so Investitionen in Höhe von fast 62 Millionen Euro. So konnten insgesamt 30 Schulen und Horte dabei unterstützt werden, mehr Ganztagsplätze für Grundschulkinder zu schaffen und die Qualität der Betreuung zu verbessern. Gefördert werden Investitionen in neue Räume, Umbauten, Modernisierungen und passende Ausstattung – damit Kinder den ganzen Tag über gut lernen und betreut werden können.
Das Programm Mobilität II soll den öffentlichen Nahverkehr in Brandenburg moderner, klima-freundlicher und leistungsfähiger machen. Dafür werden emissionsfreie Busse inklusive Lade- sowie Tankinfrastruktur gefördert und es Verkehrsunternehmen damit erleichtert, auf grüne Antriebe umzusteigen. Hier konnten wir mit Zusagen in Höhe von 14 Millionen Euro unterstützen und so 35 Millionen Euro an Investitionen ermöglichen.



Die Förderung moderner Infrastrukturen ist nachhaltig, weil diese die Grundlage für zeitgerechte Arbeitsplätze und klimagerechte Wohnorte sind.
Grenzüberschreitende Förderung
Das Programm Interreg VI A Brandenburg-Polen unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Ländern. Hierzu werden Projekte gefördert, die Innovation, Resilienz, nachhaltige Entwicklung sowie den Austausch zwischen Institutionen und Menschen auf beiden Seiten der Grenze voranbringen.
Im Jahr 2025 war das Interesse an Projekten in den Bereichen Kultur, Tourismus, Bildung sowie Innovation besonders groß.
Trotz der Herausforderungen zu Beginn der neuen Förderperiode konnten wir bis Jahresende insgesamt 4 Millionen Euro für 88 Projekte auf deutscher Seite zusagen und damit die Zielwerte übertreffen. Unsere Partner auf polnischer Seite sagten in 2025 6 Millionen Euro für 29 Vorhaben zu.
Mit dem erfolgreichen Start des neuen Programms wurde die Grundlage für die weitere Entwicklung des deutsch-polnischen Grenzraums geschaffen.
Weitere 339 Millionen Euro in der Programmgruppe Infrastruktur entfielen auf ILB-Produkte. Das waren 85 Prozent mehr als im Vorjahr.
Maßgeblich für das Ergebnis waren wie im Vorjahr die Kommunalen Investitions- und Kassenkredite. Mit einem Volumen von insgesamt fast 129 Millionen Euro unterstützten wir in 51 Fällen Kommunen und kommunale Zweckverbände bei der Finanzierung von Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Das Spektrum ist breit und reicht von Straßenbeleuchtungen über Schulbau bis zu Kläranlagen.
Das Kommunale Investitionsprogramm 2025-2029 – ein erst im Oktober 2025 aufgelegtes Kreditprogramm zur Unterstützung der Kommunen – war mit Bewilligungen in Höhe von 97 Millionen Euro von Beginn an sehr gut nachgefragt. Ziel ist die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen für Kommunen, um sie bei der Finanzierung zentraler Aufgaben der Daseinsvorsorge zu unterstützen wie zum Beispiel dem Bau von Bildungseinrichtungen, von Straßen und Radwegen sowie dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.
Weitere 66 Millionen Euro sagten wir für Infrastrukturfinanzierungen zu. Im Vergleich zum Vorjahr konnten wir damit mehr als das Doppelte bewilligen. Die Gelder ermöglichen Investitionen unter anderem in den Personennahverkehr, die energetische Sanierung kommunaler Gebäude sowie in Projekte aus Wissenschaft, Technik und Kulturpflege.
Über das Programm Energiewende und seinem Nachfolger „Brandenburg-Kredit Transformationsfinanzierung Infrastruktur“ konnten wir mehr als 47 Millionen Euro bereitstellen – das Dreifache im Vergleich zum Vorjahr. Ziel ist die Unterstützung von Stadtwerken, Energiewirtschaftsunternehmen und sonstige Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Vorhaben. Damit leisteten wir einen wichtigen Beitrag, um das Ziel der Landesregierung „Klimaneutralität bis spätestens 2045“ zu erreichen.



Die Förderung öffentlicher Vorhaben ist nachhaltig, weil sie Projekte finanziert, die das Leben in den Brandenburger Kommunen auf vielen Ebenen verbessern.
Umwelt
Bei der Förderung von Umweltprojekten im Auftrag des Landes konnten wir das Vorjahresergebnis zum wiederholten Male übertreffen. Das Zusagevolumen stieg um 4 Millionen Euro auf 46 Millionen Euro, sodass insgesamt 65 Projekte realisiert werden können – 55 Prozent mehr als im Vorjahr.
Eine wichtige Rolle spielte erneut die Richtlinie Natürliches Erbe RL (ELER 2023-2027), die den Schutz und Erhalt der Natur in Brandenburg unterstützt. Im Vergleich zum Vorjahr sagten wir 70 Prozent mehr an Vorhaben zu. Insgesamt förderten wir 24 Projekte mit knapp 14 Millionen Euro, die zur Bewahrung der Artenvielfalt in der Tier- sowie Pflanzenwelt beitragen, Lebensräume und Landschaften erhalten oder wiederherstellen.
Die Afrikanische Schweinepest gilt als hochansteckende Tierseuche und erfordert umfassende Maßnahmen, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Das Programm Afrikanische Schweinepest (ASP)-Förderrichtlinie half mit 9 Millionen Euro Kommunen im Land Brandenburg dabei, die Seuche effektiv einzudämmen. Gefördert wurden unter anderem Absperrungen, Fallwildsuche und notwendige Ausstattung, damit sich das Virus nicht weiterverbreitet und Tierbestände sowie Betriebe geschützt bleiben.
Die Richtlinie Landschaftswasserhaushalt (ELER 2023-2027) setzt auf ein nachhaltiges Wassermanagement. Hier bewilligten wir 14 Maßnahmen mit insgesamt 5 Millionen Euro, die den Wasserhaushalt in Brandenburg stabilisieren und widerstandsfähiger machen. Unterstützt werden Vorhaben, die helfen, Wasser in der Landschaft zu halten, Extremwetter wie Trockenheit oder Starkregen besser zu bewältigen.
Während sich die Richtlinie Landschaftswasserhaushalt (ELER 2023-2027) vor allem dem Umgang mit klimabedingten Extremereignissen widmet, konzentriert sich die Richtlinie Landschaftswasserhaushalt – naturnahe Gewässerentwicklung (GAK 2014-2020) auf das Ziel, Gewässer ökologisch aufzuwerten, ihre natürliche Struktur zu fördern und die Gewässerqualität im ländlichen Raum nachhaltig zu verbessern. Hier konnten wir fast 4 Millionen Euro für 7 Projekte bewilligen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen Zusage- und Investitionsvolumen auf nahezu das Achtfache.
Im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll der ökologische Zustand der Gewässer erreicht oder weiter gesteigert werden. Das Programm Abwasser – Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) unterstützte dabei Investitionen von fast 3 Millionen Euro, die dazu beitragen, Schad- und Nährstoffeinträge aus der kommunalen Abwasserbeseitigung zu reduzieren und so die Gewässerqualität dauerhaft zu sichern.


Die Förderung von Umweltprojekten ist nachhaltig, weil sie natürliche Ressourcen schützt, Lebensräume langfristig sichert und positive Wirkungen für kommende Generationen schafft.
Soziales, Gesundheit
Die Förderung erfolgte über die ILB-Programme Sozialfinanzierungen und Brandenburg-Kredit Pflege. Mit Bewilligungen in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro leisteten wir im Jahr 2025 erneut einen Beitrag für den Ausbau moderner sozialer Infrastrukturen im Land Brandenburg.



Die Förderung sozialer Investitionen ist nachhaltig, weil sie Infrastrukturen für die Menschen in urbanen und ländlichen Gebieten verbessert.
Wissenschaft, Forschung, Kultur
Das Zusagevolumen im Auftrag des Landes lag in 2025 insgesamt bei 32 Millionen Euro und erreichte damit mehr als das Doppelte des Planwerts.
Wie bereits im Vorjahr war die Nachfrage nach Fördermitteln für Innovationen in Brandenburg (IiB) hoch. So konnten bei einem nahezu gleichbleibendem Zusagevolumen die Investitionen deutlich gesteigert werden. Insgesamt erhöhten sie sich um 12 Prozent auf 61 Millionen Euro. Die Mittel kommen der Stärkung der angewandten Forschung, technologischen Entwicklungen und Innovationen zugute. So unterstützt das Programm Hochschulen und Forschungseinrichtungen zum Beispiel beim Bau, Umbau und der Ausstattung von Laboren, Forschungsgebäuden und modernen Geräten. So will das Land die angewandte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation fördern und Brandenburg im europäischen Forschungsumfeld weiter nach vorn bringen.

Die Förderung von Innovationen ist nachhaltig, weil sie neue Lösungen hervorbringt, die dauerhaft Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Fortschritt sichern.
Städtebau
Die Förderung im Auftrag des Landes erfolgte über das Programm Nachhaltige Stadtentwicklung (NaS) 2023. Hier konnten wir 30 Millionen Euro bewilligen – erfreuliche 40 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilräumen des Landes Brandenburg. Dazu wurden planerisch so genannte „Zentralen Orte“ definiert. Sie sind für ihr Umland Versorgungs- und Ankerpunkte. Die Mittel unterstützen Maßnahmen zur Sicherung der Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit der Zentralen Orte und zur Steigerung der Standortattraktivität. Unterstützt werden Vorhaben, die öffentliche Räume aufwerten, brachliegende Flächen neu nutzbar machen, soziale und Bildungsinfrastruktur verbessern oder Natur- und Umweltqualität stärken.

Die Förderung im Städtebau ist nachhaltig, weil sie Städte und deren Umland in Brandenburg lebenswerter und zukunftsfähiger macht.
Stand: 31.12.2025