Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Website „Erfolgsgeschichten“
Stand: 22.05.2024
Die ILB setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website https://ilb-geschaeftsbericht.de
Die ILB ist bemüht, diese Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die ILB ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
- Die Barrierefreiheit unserer Internetangebote wird regelmäßig auf Barrierefreiheit geprüft.
- Bei der Weiterentwicklung unseres Internetangebots sind wir bemüht, die Anforderungen gemäß des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.2 (WCAG 2.2) einzuhalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist zu großen Teilen mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt:
- Die PDF-Dokumente entsprechen noch nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit.
- Die HTML-Syntax ist nicht durchgehend valide. So wird aufgrund der Seitenstruktur die Reihenfolge der Überschriften teilweise nicht eingehalten.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
Bewertungsmethoden
Die ILB hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:
Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet und mit dem ‚WAVE Evaluation Tool‘ auf Barrierefreiheit getestet.
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 0331 660-0
E-Mail:
Anschrift: Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-5048
E-Mail: