Auftraggeber der Landesförderprogramme war das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Ergänzend zur Landesförderung bietet die ILB eigene Förderprogramme an.
Im Jahr 2024 konnten wir im Förderfeld Wohnungsbau das Zusagevolumen gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent steigern und erreichten 413 Millionen Euro. Davon entfielen 212 Millionen Euro auf die Geschäftsbesorgung und 201 Millionen Euro auf ILB-Programme.
Mietwohnungsbau
Das Geschäft im Wohnungsbau ist konstant geprägt von der Förderung von Mietwohnraum. Die Nachfrage nach zeitgerechten und bezahlbaren Mietwohnungen steigt und wir konnten im Jahr 2024 mit 327 Millionen Euro 28 Prozent mehr Fördermittel zusagen als im Jahr zuvor. 182 Millionen Euro bewilligten wir im Auftrag des Landes.
Den größten Anteil am Volumen im Rahmen der Geschäftsbesorgung hatte die Richtlinie Förderung von Mietwohnungen Neubau. Hier konnten wir die Ergebnisse nochmals verbessern. Die Zusagen erreichten insgesamt 62 Millionen Euro und damit 26 Prozent mehr als im Vorjahr. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden 430 dringend benötigte Wohnungen mehr zur Verfügung stehen. Davon können zukünftig 112 Wohneinheiten mit 138 Wohnheimplätzen an Studierende vergeben werden.
Neben der Schaffung von neuem Wohnraum stehen auch die Modernisierung und Instandsetzung vorhandener Wohnungen und nach Möglichkeit deren barrierefreier Zugang weiter im Fokus der Landesförderung. Inklusive der Aufzugsförderung sagten wir insgesamt 47 Millionen Euro zu. Die Fördermittel ermöglichen die Realisierung von 455 Wohnungen auf zeitgemäßen Standard.
Weitere 217 Wohnungen konnten über die Wiederherstellung von Wohnraum dem Markt zugeführt werden. Hierfür sagten wir Fördermittel in Höhe von 26 Millionen Euro zu.
Grundsätzlich ist es in den letzten Jahren herausfordernder geworden, Bauvorhaben umzusetzen. Gestiegene Material- und Baukosten, teilweise gestörte Lieferketten, Fachkräftemangel und ein fragiles Zinsumfeld erschweren Planung, Finanzierung und Ausführung. Zumindest bei der Finanzierung können wir einen Beitrag zur Entlastung leisten. Ergänzend zu den anderen Förderinstrumenten sagten wir Zuschüsse in Höhe von 25 Millionen Euro für Projekte im Mietwohnungsbau zu – fast das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr.
Damit geförderte Sozialwohnungen nicht aus der Miet- und Belegungsbindung herausfallen, fördern wir auch die Verlängerung von Bindefristen. Investoren erhalten zusätzlich zu den Förderdarlehen einen weiteren Zuschuss, wenn die neuen Wohnungen statt für 20 Jahre für 25 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden sind. Im Rahmen der Verlängerung der Belegungsbindung steigerten wir das Zusagevolumen auf 18 Millionen Euro und sicherten über diesen Weg, dass auch zukünftig Wohnraum für die sozial Schwächsten zur Verfügung steht.
Weitere 5 Millionen Euro stellten wir über das Programm Zinszuschuss Mietwohnungsbau bereit. Hierbei handelt es sich um ein weiteres „Individuelles Standortmodell“ zur nachhaltigen Sicherung von Sozialwohnungsbaubeständen. Im Ergebnis konnten für 82 Wohnungen neue Belegungsbindungen vereinbart werden.
144 Millionen Euro der Mietwohnungsbauförderung im Jahr 2024 entfielen auf ILB-Programme, über die wir die Wohnungswirtschaft bei der Gesamtfinanzierung ihrer Bauvorhaben unterstützen.
Wesentlichen Anteil daran hatten die Ergänzungsdarlehen Mietwohnungsbau mit einem starken Anstieg des Zusagevolumens auf 126 Millionen Euro.
Die Förderung von Mietwohnraum ist nachhaltig, weil sie bezahlbaren Wohnraum für Menschen aller Altersgruppen und Lebensumstände ermöglicht.
Wohneigentum
Im Jahr 2024 konnten wir ein Fördervolumen in Höhe von 29 Millionen Euro erreichen. Relevant für das Ergebnis waren die Förderzusagen im Auftrag des Landes.
Bei der Förderung von Erwerb, Neubau und Modernisierung von Wohneigentum steigerten wir das bereits sehr gute Ergebnis des Vorjahres nochmals und erreichten ein Zusagevolumen von 20 Millionen Euro. Ursächlich hierfür war die anhaltend hohe Nachfrage aufgrund der deutlich attraktiveren Rahmenbedingungen für eine Förderung. Ziel der Förderung ist die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Des Weiteren sollen sozial stabile Strukturen in Innenstädten gebildet oder erhalten sowie generationengerechte Wohnformen geschaffen werden.
Wer Gebäude herrichtet oder baut, um sie als Wohneigentum anschließend an Selbstnutzer zu verkaufen, wird über Anschubfinanzierungen für Investoren unterstützt. Hier sagten wir zinsfreie Baudarlehen in Höhe von 9 Millionen Euro zu. Die Förderung zur Behindertengerechten Anpassung von Wohneigentum konnten wir auf 101.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppeln. Mit den Geldern wird durch Umbauten von vorhandenem Wohneigentum in sechs Fällen die Situation für schwerbehinderte Bewohner*innen verbessert.
Die Förderung von Wohneigentum ist nachhaltig, weil siedie Schaffung von individuellem Wohnraum ermöglicht, der zum Beispiel zur finanziellen Absicherung im Alter beitragen kann.
Durchleitung KfW-Produkte im Wohnungsbau
Die KfW ist eine Förderbank auf Bundesebene ohne regionales Filialnetz und arbeitet daher mit regionalen Partnern zusammen. Zu den Partnern zählt auch die ILB. Wir agieren als Durchleitungsinstitut der Brandenburger Sparkassen. In dieser Funktion leiten wir Darlehen von Kund*innen, deren Hausbank die Sparkasse ist, zur Förderung von Investitionen im Wohnungsbau durch, d. h. die KfW stellt die Mittel bereit und die ILB übernimmt die Abwicklung. Im Jahr 2024 konnten wir die Anzahl der Bewilligungen um fast 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigern und ein Zusagevolumen von 57 Millionen Euro erzielen.
Stand: 31.12.2024